Anti-Stalking

“Stalking“ wird angesichts der enorm gestiegenen Fallzahlen und seiner gravierenden psychosozialen Auswirkungen auf Seiten der Opfer nicht mehr nur als kurioses Phänomen sondern als potenziell hochgefährliche Verhaltensweise betrachtet.

Betroffen sind vor allem Persönlichkeiten, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Bei ihnen ist die Viktimisierungsrate etwa 8 mal höher als im Bevölkerungsdurchschnitt. Zunehmend geraten aber auch Privatpersonen in das Visier unberechenbarer Täter und werden exzessiv verfolgt.

Weil Gerichte, Staatsanwälte und Sicherheitsbehörden im Umgang mit Stalking erheblichen Nachholbedarf haben und es keinen flächendeckenenden Standard in der polizeilichen Sachbearbeitung gibt, sind die Opfer im Ernstfall nicht selten auf sich allein gestellt und auf professionelle anderweitige Hilfe angewiesen.

CONFIDENT kennt die spezifischen Problematiken und kann Bedrohungsmanagement, psychologische Betreuung und Beweishilfe in einem effektiven Interventionsansatz kombinieren.

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich im Zusammenhang mit der rechtlichen Abhilfe nach dem Gewaltschutzgesetz. Es ist erforderlich, den Stalker eindeutig zu identifizieren und die strafrechtlich relevanten Vorfälle minutiös zu dokumentieren.

Wir verfügen über geeignete Methoden der Beobachtung und Beweissicherung, um vor Gericht entsprechende Schutzanordnungen oder Unterlassungsverfügungen zu erwirken und dem Stalker Einhalt zu gebieten.